Vertragsabschluss
Der Besteller erhält vom Caterer eine detaillierte Offerte, die weder für den Besteller noch für den Caterer verbindlich ist. Bei Bestellung via online Catering Shop nimmt der Caterer nach Eingang der Offert-Anfrage Kontakt auf um die Details zu klären und erstellt eine detaillierte, unverbindliche Offerte. Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigt der Caterer den Auftrag in schriftlicher Form. Eine Vereinbarung kommt dann zustande, sobald der Besteller diesen Auftrag bestätigt. Erfolgt die Bestätigung nicht innert der vom Caterer gesetzten Frist, verliert die Offerte ihre Gültigkeit.
Mindestbestellung: CHF 30.00
Bestell-Fristen
Kaffeepausen, Working Lunches, Aperos 24h vor dem Anlass
Abendanlässe & Spezial Events
1 – 50 Personen 2 Tage vor dem Anlass
51 – 100 Personen 5 Tage vor dem Anlass
mehr als 100 Personen 10 Tage vor dem Anlass
Wenn Bestellungen kurzfristig aufgegeben werden, muss dies telefonisch bestätigt werden und mit Einschränkungen im Angebot gerechnet werden.
Die Bestätigung des Anlasses und die endgültige Anzahl der Teilnehmer muss vom Besteller per E-Mail erfolgen, spätestens bis zur in der Offerte angegebenen Frist. Nach Ablauf dieser Frist wird die zuletzt bekannte Anzahl Personen voll verrechnet.
Lieferzeiten
Montag bis Freitag: 07.00 bis 17.00 Uhr.Andere Lieferzeiten nach Absprache.
Liefergebühren
Auf dem Geschäftsareal
von 07.00 bis 17.00 Uhr keine Lieferpauschale
Ab 17.00 Uhr Verrechnung der effektiven Mitarbeiterkosten
Ausserhalb Geschäftsareal CHF 50.00
Lieferpauschale für wird nur dann verrechnet, wenn die Lieferung von A nach B zeitmässig
mehr als 20 Minuten beansprucht oder der Warenwert kleiner als CHF 500.00 ist.
Mitarbeiterkosten ausserhalb der Liefertätigkeit für Ihre Anlässe
bis 24 Uhr / Ab 24 Uhr
Personalstunde Mitarbeiter CHF 55.00 / CHF 65.00
Personalstunde Chef de Service CHF 65.00 / CHF 75.00
Personalstunde Kader CHF 75.00 / CHF 85.00
Es werden die effektiven Kosten verrechnet.
Einrichten, Reinigung und Spezialkosten
Zusätzliche Kosten für Einrichten der Veranstaltung, Reinigung, Sicherheit (Securitas, Samariter, etc.) und Abbau werden pro Stunden nach effektivem Aufwand zu folgenden Ansätzen verrechnet.
Sicherheit 110.00 / Std
Einrichten und Abbau 80.00 / Std
Reinigung 50.00 / Std
Nutzungs- und Managementgebühr
Die Nutzungsgebühr bei externen Veranstalter ist 10% des effektiven Anlasswertes (inkl. Lieferkosten und Management Fee), die dann der Rechnung zugeschlagen wird. Sie deckt die Mietkosten der Infrastruktur und die betrieblichen Kosten wie Strom, Heizung, etc. Für die Anlassaufbereitung wie auch die Organisation ist es Eldora vorbehalten ein pauschale Managementgebühr zu erheben. Diese wir bei der Offerten-Stellung bei Bedarf erhoben.
Preise
Alle aufgeführten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und sind in Schweizer Franken.
Angebots- und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Mitarbeiterkosten und Liefergebühren werden gemäss Auflistung verrechnet.
Annulationskosten
0 bis 24 Stunden vor dem Anlass 100 % des Bestellwertes
24 bis 36 Stunden vor dem Anlass 50 % des Bestellwertes
48 Stunden vor dem Anlass keine Kosten
Allergiker-Information
Unsere Gerichte werden täglich frisch zubereitet in Küchen, in denen allergene Stoffe vorkommen. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung für sämtliche Informationen, die Zutaten und Inhaltsstoffe betreffen, die eine Allergie auslösen könnten. Trotz aller dieser Vorsichtsmassnahmen können wir es nicht vollständig ausschliessen, dass über Kreuzkontamination allergene Stoffe in unsere Gerichte gelangen
Abholung der bestellten Speisen und Getränke
Je nach gewähltem Angebot stellen wir Ihnen die bestellten Speisen und Getränke auch gerne zum Abholen bereit. Die Preise verstehen sich inklusive Geschirr und Verbrauchsmaterial. Nicht geöffnete und unbeschädigte Getränke nehmen wir gerne zurück. Wir stellen Ihnen den effektiven Getränkeverbrauch in Rechnung. Bitte vereinbaren Sie im Restaurant einen Termin für die Abholung. Beschädigtes oder fehlendes Geschirr wird dem Auftraggeber belastet.
Geschirr Miete – Ersatzkostenreglement
Wir verrechnen keine Geschirrmiete, wenn Sie bei uns einen Anlass buchen.
Wenn Sie Geschirr, Besteck etc. bei uns mieten, sind die Kosten für Abwasch und Reinigung im Mietpreis enthalten. Bei Zulieferung gelten unsere Lieferkosten. Fehlendes oder beschädigtes Material wird wie folgt verrechnet:
Geschirr
Teller, 28 cm 12.00 / Stk.
Teller, 24 cm 11.00 / Stk.
Teller, 18 cm 9.00 / Stk.
Salat-Teller klein 7.00 / Stk.
Suppenschale 7.00 / Stk.
Apero Food Gläser / Schalen 7.00 / Stk
Kaffeetasse mit Unterteller 12.00 / Stk.
Espressotasse mit Unterteller 12.00 / Stk.
Besteck
Messer 7.00 / Stk.
Gabel 7.00 / Stk.
Suppenlöffel 7.00 / Stk.
Kaffeelöffel 3.00 / Stk.
Schöpfkelle 20.00 / Stk.
Zange 20.00 / Stk.
Gläser
Champagnerglas 7.00 / Stk.
Rotweinglas 7.00 / Stk.
Weissweinglas 7.00 / Stk.
Wasserglas, 2.5 dl 5.00 / Stk.
Zubehör
Korkenzieher 25.00 / Stk.
Grosses Messer 30.00 / Stk.
Schale 30.00 / Stk.
Platte 30.00 / Stk.
Korb 25.00 / Stk.
Thermoskanne 25.00 / Stk.
Tischtücher und Servietten
Tischtuch Stoff, weiss 1.4 x 1.9 m 15.00 / Stk.
Stoff-Serviette, weiss 50 x 50 cm 7.00 / Stk.
Werbung
Erfolgt vom Veranstalter eine Veröffentlichung oder Werbung ohne schriftliche Zustimmung vom Caterer und werden dadurch wesentliche Interessen des Caterers beeinträchtigt, so hat dieser das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
Zapfengeld
Zapfengeld ist nicht zulässig.
Vorauszahlung
Übersteigt die bestellte Catering-Dienstleistung den Gegenwert von CHF 10'000, so ist der Caterer berechtigt, eine Anzahlung von maximal 50 % des Bestellwertes gemäss Auftragsbestätigung als Vorauszahlung zu verlangen. Die Vorauszahlung muss spätestens 10 Tage vor dem Anlass auf das Konto des Caterers eingezahlt werden.
Rechnungsstellung und Bezahlung
Nach Durchführung des Anlasses erhält der Auftraggeber vom Caterer eine Rechnung mit detaillierter Auflistung, in welcher die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Transport, Material, Personal), die Mehrwertsteuer und allfällige Verluste bei Retourmaterial ausgewiesen werden.
Die Rechnung ist innert 30 Tagen ohne Abzug eines Skontos zu begleichen.
Haftung des Veranstalters/Auftraggebers für Schäden
Der Veranstalter/Auftraggeber haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -Besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich
oder ihm selbst verursacht werden. Der Caterer kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherung, Kaution, Bürgschaft) verlangen.
Technische Einrichtung und Anschlüsse
Soweit der Caterer für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters.
Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe an den Caterer. Er stellt den Caterer von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Die Verwendung von eigenen technischen/elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Caterers bedarf dessen schriftlicher Zustimmung.
Verlust und Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Der Caterer übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist der Caterer berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Caterer abzustimmen. Werden durch das Anbringen/Aufstellen von Gegenständen Beschädigungen verursacht, so trägt der Veranstalter die Renovierungs-/Reparaturkosten.
Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf der Caterer die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist Schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.